Kurzzeitpflege

In unserem Haus bieten wir Ihnen Kurzzeitpflegeplätze, die für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten genutzt werden können. Eine Anmeldung, in Form eines Kurzzeitpflegevertrags, ist erforderlich und kann direkt bei uns vor Ort vorgenommen werden.

Die Kurzzeitpflege bietet nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit. Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihre Angehörigen beispielsweise im Urlaub sind oder gesundheitliche Unterstützung benötigen.

Die Nutzung eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von einer Pflegegeld-Einstufung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kosten für den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege grundsätzlich selbst getragen werden müssen. In der Regel übernimmt der Sozialhilfeverband keine Kosten für den Kurzzeitpflegeaufenthalt.

Für mögliche Fördermöglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sozialberatungsstelle. Die Sozialberatungsstelle Grieskirchen erreichen Sie unter der Telefonnummer: +43 7248 61744.

Den Antrag zur Kurzzeitpflege können Sie unter „Downloads“ herunterladen.